Zuschüsse


Auszug aus den geltenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen

1. Voraussetzungen für eine Förderung

Jugendgruppen aus den Sportvereinen des LSB Niedersachsens können für Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen Zuschüsse beantragen. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. - Bezuschusst werden nur Maßnahmen mit mindestens 6 Teilnehmern/-innen die, einschl. des An- und Abreisetages (je 1 Tag), mindestens 5 Tage dauern. Für je angefangene 6 Teilnehmer/innen wird ein/eine Betreuer/-in bezuschusst. Im Einzelfall sind Ausnahmen von dieser Regelung möglich. Es werden nur Teilnehmer/-innen bezuschusst, die mindestens 7 Jahre und unter 22 Jahre alt sind. Maßgebend ist das Geburtsjahr. Von der SPORTJUGEND Niedersachsen zentral durchgeführte Maßnahmen (z.B. Langeoog) werden nicht bezuschusst.

2. Antrags- und Nachweisverfahren

Zuschüsse für das laufende Jahr sind bei der SPORTJUGEND Peine, bis zum 31.3. des Jahres formlos zu beantragen.

 

Sportjugend im KSB Peine e.V.

Am Markt 2

Hintereingang "Windmühlenwall"

31224 Peine

 

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Antrag muss beinhalten: genauer/voraussichtl. Zeitpunkt der Maßnahme, Dauer der Maßnahme, Zahl der teilnehmenden Kinder/Jugendlichen, Zahl der Betreuer/innen. Nach Antragsschluss erhalten alle Vereine mit einer Nummer versehene Antragsformulare von der SPORTJUGEND Peine zugeschickt. Der Erstattungsantrag ist vollständig ausgefüllt sofort - spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme - an die SPORTJUGEND Peine zurückzuschicken.

Die SPORTJUGEND Peine errechnet anhand der eingegangenen Anträge den Zuschussbetrag pro Tag und Teilnehmer/-in bzw. Betreuer/-in. Nach Abschluss aller angemeldeten Maßnahmen und Prüfung der Erstattungsanträge durch die SPORTJUGEND Peine wird die Auszahlung zum Ende des laufenden bzw. Beginn des neuen Jahres vorgenommen.

Freizeiten, die von ausgebildeten Jugendleitern begleitet werden, erhalten vorrangig einen Zuschuss.

Ob und in welcher Höhe Zuschüsse für Freizeiten, an denen keine Jugendleiter teilnehmen, gewährt werden, richtet sich nach der Haushaltslage.